Die Länder sind verpflichtet, ab dem 01.01.2016 ein zentrales, länderübergreifendes elektronisches Register für Schutzschriften
einzuführen. Durch das Einstellen einer Schutzschrift in das zentrale Schutzschriftenregister soll diese bundesweit als bei allen
ordentlichen Gerichten und Arbeitsgerichten eingereicht gelten.