Hinweise und Meldungen

Hinweis zu fehlgeschlagenen Einreichungsversuchen

Für den Fall, dass sich bei einem fehlgeschlagenen Einreichungsversuch über ein EGVP-/beA-/De-Mail-Postfach die Nachricht noch im Postausgangsfach befinden, so ist darauf zu achten, dass diese vor einer erneuten Einreichung gelöscht wird. Sollte dies nicht geschehen besteht die Gefahr einer doppelten Einreichung, welche dann auch entsprechend zwei Gebühren auslöst.

Meldungen

Mit dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) wurde am 01.01.2022 ein weiterer sicherer Übermittlungsweg an die hessischen Behörden eingeführt. Bürgerinnen, Bürger und Organisationen (juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen) wird hierdurch ein sicherer Austausch elektronischer Dokumente mit der Justiz ermöglicht, eine Unterzeichnung der einzureichenden Dokumente entfällt.

Voraussetzung hierfür ist die Einrichtung eines Postfachs, welches mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, einer qualifizierten elektronischen Signatur oder durch manuelle Identifizierung durch einen Notar verifiziert werden muss.

Welche Programme zum Einreichen via eBO benötigt werden sowie weitere Informationen zur Benutzung des eBO-Postfachs erhalten Sie auf der Internetseite

"Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP)"Öffnet sich in einem neuen Fenster.

Am 04.10.2018 wurde der EGVP-Bürger-Client abgeschaltet. Es kann jedoch auf entsprechende Drittprodukte zurückgegriffen werden.

Seit dem 01.01.2018 besteht gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 1 SRV die Möglichkeit Schutzschriften auf einem sicheren Übermittlungsweg mittels De-Mail einzureichen. Hierbei ist es ausreichend, wenn die Schutzschrift durch die verantwortende Person einfach signiert wird. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist nicht erforderlich.

Um Postfächer adressieren zu können, stellen die De-Mail-Dienstanbieter einen öffentlichen Verzeichnisdienst (ÖVD) zur Verfügung. Über den ÖVD kann das De-Mail-Postfach des zentralen Schutzschriftenregisters gesucht werden.

Die DE-Mail Adresse des ZSSR lautet: safe-sp1-1447425830126-015958481@egvp.de-mail.de

Ebenfalls werden die Rechtsanwälte seit dem 01.01.2018 in die Lage versetzt die Schutzschriften selbst, als verantwortende Person, über ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA), als weiterer sicherer Übermittlungsweg, grundsätzlich auch ohne qualifizierte elektronische Signatur zu versenden. Eine einfache Signatur des Dokuments ist auch hier ausreichend.

Für den Fall, dass Rechtsanwälte Schriftsätze nicht persönlich versenden, sondern dazu ihre Mitarbeiter beauftragen, oder das beA eines anderen Rechtsanwaltes nutzen, bedarf es für die Einreichung weiterhin der qualifizierten elektronischen Signatur.

Nähere Hinweise und Beschreibungen entnehmen Sie bitte dem Handbuch zur Einreichung und Rücknahme von Schutzschriften.

Am 1. Januar 2016 ging das Zentrale elektronische Schutzschriftenregister (ZSSR) an den Start – entwickelt und betrieben von Hessen. In diesem Schwerpunkt gibt INFORM einen Einblick in das ZSSR. 
Hier der vollständige Artikel zum Herunterladen: 

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IT-Service-Desk

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD)

Bitte wenden Sie sich bei möglichen Störungen des Verfahrens  an das IT-Service-Desk der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung.

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