Die Recherche im zentralen elektronischen Schutzschriftenregister ist ausschließlich den hierfür berechtigen Angehörigen der Gerichte möglich. Insofern ist die Zugriffsmöglichkeit lediglich innerhalb eines abgeschlossenen Justiznetzwerkes gegeben; ein freier Zugriff über das allgemeine Internet ist nicht möglich.
Ein neues Recherche-Handbuch ist im Recherche-Verfahren hinterlegt.