Für den Fall, dass sich bei einem fehlgeschlagenen Einreichungsversuch über ein EGVP-/beA-/MeinJustiz-Postfach die Nachricht noch im Postausgangsfach befinden, so ist darauf zu achten, dass diese vor einer erneuten Einreichung gelöscht wird. Sollte dies nicht geschehen besteht die Gefahr einer doppelten Einreichung, welche dann auch entsprechend zwei Gebühren auslöst.
Mit dem elektronischen Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) wurde am 01.01.2022 ein weiterer sicherer Übermittlungsweg an die hessischen Behörden eingeführt. Bürgerinnen, Bürger und Organisationen (juristische Personen und nicht rechtsfähige Personenvereinigungen) wird hierdurch ein sicherer Austausch elektronischer Dokumente mit der Justiz ermöglicht, eine Unterzeichnung der einzureichenden Dokumente entfällt.
Voraussetzung hierfür ist die Einrichtung eines Postfachs, welches mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, einer qualifizierten elektronischen Signatur oder durch manuelle Identifizierung durch einen Notar verifiziert werden muss.
Welche Programme zum Einreichen via eBO benötigt werden sowie weitere Informationen zur Benutzung des eBO-Postfachs erhalten Sie auf der Internetseite
Am 1. Januar 2016 ging das Zentrale elektronische Schutzschriftenregister (ZSSR) an den Start – entwickelt und betrieben von Hessen. In diesem Schwerpunkt gibt INFORM einen Einblick in das ZSSR. Hier der vollständige Artikel zum Herunterladen: